Allgemeine Geschäfts- & Teilnahmebedingungen der Münchner Fussball Schule (MFS)
1. GELTUNGSBEREICH, VERTRAGSGEGENSTAND, DEFINITION
1.1 Diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote der MÜNCHNER FUSSBALL SCHULE Schuppke, Niedermeier & Partner Sport und Fussball Trainer (nachfolgend nur MFS). Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt.
1.2 Die MFS erbringt Leistungen in den Bereichen individuelles und kollektives Fußballtraining, Fitness-, Schnelligkeits- und Koordinationstraining, Aus- und Fortbildung von Trainern sowie Mannschaftsbetreuung jeweils nach der von der MFS Franchise GbR entwickelten und der MFS zur Verfügung gestellten Trainings Philosophie. Die Trainingsangebote der MFS finden in Form von mehrwöchigen Kursen, fortlaufenden Trainingsprogrammen, Einzelstunden, Workshops oder (Ferien-)Camps statt.
1.3 Inhalt, Umfang und Dauer des Trainings ergeben sich aus der jeweiligen Beschreibung auf der Website der MFS. Die MFS ist berechtigt, aus sachlichen Gründen (z. B. Wetter, Krankheit von Trainern) Änderungen im Leistungsprogramm vorzunehmen, sofern diese zumutbar sind.
1.4 Mit „Teilnehmer“ im Sinne dieser AGB ist die Person gemeint, die an den Trainingseinheiten teilnimmt. „Kunde“ ist die Person, die die Buchung vornimmt und Vertragspartner der MFS wird. Bei minderjährigen Teilnehmern ist dies der gesetzliche Vertreter.
2. VERTRAGSSCHLUSS, VERTRAGSINHALT, PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
2.1 Die Anmeldung zu einem Training oder Camp erfolgt ausschließlich über die Website www.muenchner-fussball-schule.de und das dort verlinkte Buchungssystem der MFS. Bei minderjährigen Teilnehmern ist die Anmeldung durch den/die gesetzlichen Vertreter erforderlich.
2.2 Die Darstellung der Leistungen der MFS auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Buchung. Mit der Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Ein Vertrag mit der MFS kommt erst mit entsprechender Teilnahmebestätigung durch die MFS zustande, welcher die Übersendung einer Rechnung für die jeweilige(n) Kursteilnahme(n) gleichsteht Der Kunde versichert mit der Buchung, zur Vertretung des minderjährigen Teilnehmers berechtigt zu sein.
2.3 Vertragsbestandteil ist die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Preisliste der MFS, soweit dem Kunden kein gesondertes Angebot der MFS vorliegt.
2.4 Einzelkurse und Feriencamps sind im Voraus zu zahlen, wiederkehrend stattfindende Kurse monatlich im Voraus. Rechnungsbeträge sind in voller Höhe zu dem in der Rechnung angegebenen Zahlungstermin zur Zahlung an MFS fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem in der Rechnung angegebenen Konto. Der Monatsbeitrag verringert sich nicht infolge etwaiger ferien- und/oder feiertagsbedingter Ausfälle. Sämtliche mit der Zahlung anfallenden Bankgebühren (insbesondere vom Kunden zu vertretende Gebühren für Rücklastschriften etc.) gehen zu Lasten des Kunden.
2.5 Zahlungen an die MFS erfolgen per Lastschrift ausschließlich über den Zahlungsdienstleister Stripe Technology Company Limited (STC), es sei denn, es werden für einzelne Camps andere Zahlungsmethoden (ebenfalls mittels Stripe) angegeben. Zur Abwicklung der Zahlung werden die vom Kunden eingegebenen Zahlungsdaten an Stripe übermittelt. Es gelten insoweit ergänzend die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von Stripe. Die im Rahmen der Zahlung eingegebenen Zahlungsdaten werden direkt von Stripe verarbeitet. Die MFS speichert keine vollständigen Zahlungsdaten (z.B. Kreditkartennummern).
3. TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN /EIGENVERANTWORTUNG /KRANKENVERSICHERUNG
3.1 Der Kunde erklärt, dass der Teilnehmer gesundheitlich in der Lage ist, am jeweiligen Training teilzunehmen. Der Kunde ist verpflichtet, die MFS vor Beginn des Trainings über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen und/oder die Erforderlichkeit etwaiger Medikamentengaben und/oder ärztliche/medizinische Behandlungen schriftlich zu informieren.
3.2 Soweit für die Einteilung in einen Kurs erforderlich, kann die MFS einen Nachweis über bestimmte Fertigkeiten oder Leistungen oder eine Selbsteinschätzung verlangen.
3.3 Eine Teilnahme an Kursen im alkoholisierten Zustand oder unter Einfluss von Drogen ist ausgeschlossen.
3.4 Der Teilnehmer (bzw. dessen gesetzliche Vertreter) sichert mit Vertragsschluss bzw. Kursanmeldung zu, ordnungsgemäß kranken- und haftpflichtversichert zu sein.
3.5 Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung eines Teilnehmers während eines Kurses / eines Camps ist MFS berechtigt, alle medizinisch notwendigen Maßnahmen zu veranlassen, sofern eine vorherige Abstimmung mit dem Teilnehmer bzw. dessen gesetzlichen Vertretern nicht rechtzeitig möglich ist. Dies umfasst insbesondere die Hinzuziehung von Ärzten, den Transport in ein Krankenhaus sowie erforderliche Notfallbehandlungen. Bei minderjährigen Teilnehmern erklären sich die gesetzlichen Vertreter mit der Durchführung ärztlich notwendiger Behandlungen einverstanden, sofern diese nach ärztlicher Einschätzung erforderlich sind und eine vorherige Zustimmung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. Dies gilt in Notfällen auch für operative Eingriffe. Die Kosten der medizinischen Versorgung sowie erforderlicher medizinisch indizierter Transportmaßnahmen trägt der Teilnehmer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter selbst. Der Anbieter übernimmt insoweit lediglich die Organisation und haftet nicht für die Durchführung der medizinischen Maßnahmen.
4. AUSSCHLUSS VON TEILNEHMERN
4.1 Die MFS kann Teilnehmer von der jeweiligen Kurseinheit oder dem gesamten Kurs bzw. dem gesamten Camp ausschließen, wenn diese den Trainingsablauf stören, andere gefährden, Drogen- und/oder Alkohol konsumieren oder sonst Anweisungen von Trainern oder Vertreten der MFS nicht befolgen.
4.2 Ein Anspruch auf (anteilige) Erstattung von Kursgebühren besteht in diesem Fall nicht.
5. HAFTUNG
5.1 Die Teilnahme an Kursen, Camps erfolgt auf eigene Gefahr. Für gesundheitliche Risiken übernimmt MFS keine Haftung, sofern diese nicht auf schuldhaftem Verhalten der MFS und ihrer Trainer beruhen.
5.2 Die Haftung von MFS auf Schadensersatz ist bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
5.3 Ebenso haftet MFS unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5.4 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, haftet MFS nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
5.5 Im Übrigen ist die Haftung von MFS bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
5.6. Haftung für fremdes Verschulden bei (der Vermittlung von) Leistungen Dritter:
- Soweit sich die Leistungen der MFS auf die Vermittlung anderer Unternehmen beschränken, haftet die MFS weder für den Erfolg der Vermittlung (also das Zustandekommen eines Vertrages zwischen dem Kunden und dem vermittelten Unternehmen) noch für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistungen durch das vermittelte Unternehmen, sondern ausschließlich für die sorgfältige Auswahl des vermittelten Unternehmens.
- Die Regelungen unter 4.1. gelten bezüglich der Haftung der MFS für die sorgfältige Auswahl des vermittelten Unternehmens (Ziffer 4.2.1.) entsprechend.
- Wird ein zur Durchführung der Leistungen bzw. Kurse hinzugezogenes/r Unternehmen/r nicht vermittelt, sondern als Subunternehmer bzw. Erfüllungsgehilfe der MFS tätig, gelten die Vorschriften der Ziffer 4.1. unmittelbar.
6. STORNOBEDINGUNGEN FÜR EINZELKURSE UND FERIENCAMPS
6.1 Stornierungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
6.2 Stornogebühren:
- Bei einer Stornierung bis 14 Tage vor Kurs- oder Campbeginn wird die Teilnahmegebühr erstattet; es fällt lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 € an.
- Bei einer Stornierung ab dem 13. bis einschließlich 8. Tag vor Kurs- oder Campbeginn sind 50 % der Teilnahmegebühr zu zahlen.
- Bei einer Stornierung ab dem 7. bis einschließlich 4. Tag vor Kurs- oder Campbeginn sind 80 % der Teilnahmegebühr zu zahlen.
- Bei einer Stornierung ab dem 3. Tag vor Kurs- oder Campbeginn, bei Nichterscheinen oder bei Abbruch des Kurses / Camps ist die volle Teilnahmegebühr (100 %) zu zahlen; eine Erstattung erfolgt nicht.
6.3 Die vorstehenden Stornierungsbedingungen gelten unabhängig vom Grund der Absage, insbesondere auch bei Krankheit, Verletzung oder sonstiger Verhinderung des Teilnehmers.
Dem Kunden bleibt – unabhängig vom Grund der Absage – der Nachweis vorbehalten, dass der MFS kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist. Die MFS behält sich vor, einen höheren Schaden bzw. weitere Schadenspositionen außerhalb des typischerweise entstehenden Schadens nachzuweisen und geltend zu machen.
6.4 Nicht in Anspruch genommene Kurseinheiten oder Camp-Tage können weder nachgeholt noch erstattet werden.
6.5 Das Recht zur fristlosen Kündigung (außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund) bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
7. KÜNDIGUNG VON DAUERSCHULDVERHÄLTNISSEN
7.1. Sowohl MFS als auch der Kunde haben das Recht, wiederkehrend stattfindende Kurse bzw. Einheiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum jeweiligen Monatsende ordentlich zu kündigen. Die Kündigung bedarf grundsätzlich der Textform und wird erst im Zeitpunkt ihres Zugangs beim Vertragspartner wirksam.
7.2. Die Nichtteilnahme an bzw. der Abbruch von wiederkehrend stattfindenden Kursen, gleich aus welchem Grund, gilt nicht als Kündigung im Sinne der Ziffer 7.1. und befreit den Kunden insbesondere nicht von der Verpflichtung zur Entrichtung der monatlichen Kursgebühren, es sei denn, MFS hat die Nichtteilnahme bzw. den Abbruch zu vertreten.
8. ABSAGE DURCH MFS
8.1 Kurse bzw. Camps werden grundsätzlich bei allen Witterungsbedingungen durchgeführt. Bei witterungsbedingter Gefahr für Leib und Leben der Teilnehmer (z.B. orkanartiger Sturm oder witterungsbedingte Nichtbespielbarkeit von Plätzen etc.) oder bei sonstigen Fällen höherer Gewalt ist die MFS zur Absage nichtdurchführbarer Leistungen oder auch des gesamten Kurses berechtigt. Eine Haftung für die Nichterfüllung oder für Schäden aufgrund von Absagen infolge höherer Gewalt besteht seitens MFS nicht.
8.2 Die MFS hat das jederzeitige Recht, Kurse und Feriencamps infolge des Nichterreichens der erforderlichen Teilnehmerzahl vor deren Beginn ersatzlos abzusagen. Soweit sich die Parteien nicht auf einen Ersatzkurs bzw. ein Ersatzcamp verständigen können, erhalten die Kunden bereits entrichtete Kursgebühren in voller Höhe erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere solche auf Schadensersatz oder Erstattung nutzlos gewordener Aufwendungen (z.B. für den Erwerb von Ausrüstung oder Kosten für Anreise) sind ausgeschlossen.
9. AUFSICHTSPFLICHT
9.1 Aufsichtspflicht besteht nur während der Trainingszeiten.
9.2 Die An- und Abreise zum Trainingsort liegt in der Verantwortung des Teilnehmers bzw. der Erziehungsberechtigten. Gleiches gilt für Unterbringung während der Feriencamps, welche stets auf eigene Gefahr und Kosten des Kunden erfolgen (Eigenanreise sowie eigene Organisation der Unterbringung durch den Kunden). Insbesondere übernimmt die MFS keine Leistungen reisevertragsrechtlicher Art, da die MFS auch im Rahmen von Feriencamps ausschließlich Trainings- sowie Aus-/Fortbildungsleistungen erbringt.
10. FOTO- UND FILMRECHTE
Während der Kurse, Trainingseinheiten oder Camps können Foto- und Videoaufnahmen entstehen. Diese werden nur mit gesonderter Einwilligung des Teilnehmers bzw. seiner Erziehungsberechtigten verwendet.
11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
11.1. Es gilt deutsches Recht.
11.2. Erfüllungsort für Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München. Gerichtsstand ist München (nur gegenüber Unternehmen wirksam).
